Diese AGB gelten ab dem (01.07.2024). Die vorherige Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier.
Die Helpling Switzerland AG, Letzigraben 241, CH-8047 Zurich betreibt eine Online-Plattform, primär über https://www.helpling.ch. Über diese Plattform können Kunden haushaltsnahe Dienstleistungen buchen. Die Dienstleistungen werden von Helpling ausgeführt. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und Helpling Switzerland AG zustande.
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform und Dienstleistungen von Helpling Switzerland AG durch den Kunden.
§ 2 Erbringung der Reinigungstätigkeiten durch Helpling
(1) Helpling bietet Reinigungstätigkeiten an, welche durch Mitarbeiter von Helpling ausgeführt werden. Helpling ist auch berechtigt, die Pflichten unter diesem Vertrag, insbesondere die Durchführung der Reinigungstätigkeiten an einen Dritten zu übertragen.
(2) Helpling übernimmt lediglich übliche Unterhaltsreinigungsarbeiten. Endreinigungen, Kleinreparaturen, Baureinigungen, Entsorgung von sperrigem Abfall, etc. werden derzeit nicht durchgeführt. Dementsprechend wird auch keine Abnahmegarantie gewährt.
(3) Die erbrachten Leistungen werden auf Stundenbasis berechnet. Im Entgelt inbegriffen sind nur die Kosten für die Arbeit. Sämtliche Reinigungsmittel, Geräte und Ausrüstung etc. sind vom Kunden auf seine eigenen Kosten zur Verfügung zu stellen. Er ist dafür verantwortlich, dass die benötigten Arbeitsgegenstände vorhanden sind.
(4) Der Kunde hat Helpling resp. deren Mitarbeiter den Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zu gewähren und die Ausführung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die zu reinigenden Bereiche (bspw. Fenster) gut erreichbar und keine Hindernisse vorhanden sind.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Helpling kommt erst dann zustande, wenn Helpling die Buchungsanfrage gegenüber dem Kunden bestätigt.
§ 4 Änderung und Stornierung von Buchungen
(1) Bei Änderungen oder Stornierungen von Buchungen werden dem Kunden Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Die Höhe der Bearbeitungsgebühren richtet sich unter anderem nach der Art der Buchung sowie nach dem Zeitpunkt der Änderung bzw. Stornierung. Die genaue Ermittlung der Bearbeitungsgebühr erfolgt gemäss der „Änderungs- und Stornierungsbedingungen“, die unter folgendem Link eingesehen werden können:https://www.helpling.ch/stornierungsbedingungen. Diese Änderungs- und Stornierungsbedingungen gelten für alle Änderungen und Stornierungen von Buchungen sowie für „faktische Stornierungen“. Eine „faktische Stornierung“ besteht, wenn der Kunde durch sein Verhalten eine Ausführung des gebuchten Auftrags unmöglich macht. Dazu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich: Adresse oder Wohnung nicht auffindbar aufgrund falscher Angaben zu Namen oder Adresse, falsche Namen an Klingelschild oder Haustür, Kunde nicht anwesend und nicht zu kontaktieren zu Auftragsbeginn, Zugang zum Objekt der gebuchten Reinigung nicht ermöglicht. Eine faktische Stornierung wird wie eine Stornierung der Buchung zum Ausführungszeitpunkt behandelt.
(2) Änderungen in Bezug auf den Antragszeitpunkt oder -umfang sowie andere Auftragsdetails müssen von Helpling überprüft und bestätigt werden. Der Kunde hat durch Anmeldung von Änderungen keinen Anspruch auf Erfüllung dieser Änderungen, bevor nicht eine Bestätigung durch Helpling eingegangen ist.
§ 5 Abwerbeverbot
Kunden stimmen zu, dass sie die Mitarbeiter von Helpling nicht selbstständig über das Angebot von Helpling hinaus kontaktieren, beauftragen oder andere wirtschaftliche Beziehungen zu ihnen unterhalten. Der Kunde darf die Arbeitnehmer von Helpling insbesondere nicht abwerben. Dies ist auch nach Beendigung des Vertrages zwischen Helpling und dem Kunden während eines Jahres verboten. Er verpflichtet sich, bei Verletzung dieses Abwerbeverbots eine Konventionalstrafe von CHF 500 an Helpling zu entrichten und einen allfälligen Vertrag mit dem Arbeitnehmer von Helpling unverzüglich wieder aufzulösen. Die Zahlung der Konventionalstrafe entbindet den Kunden nicht von dieser Verpflichtung; Helpling kann ferner Schadenersatz, welcher den Betrag der Konventionalstrafe übersteigt, zusätzlich geltend machen.
§ 6 Haftung von Helpling
(1) Helpling wird im Rahmen ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Kapazität darauf hinwirken, dass die Reinigung ordnungsgemäß und branchenüblich erfüllt wird. Helpling ist allerdings rechtlich nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der Reinigungsleistung verantwortlich. Vereinbart ist die Erbringung von Unterhaltsreinigungsleistungen während einer gewissen Anzahl Stunden. Reklamationen sind innert 48 Stunden schriftlich anzubringen.
(2) Helpling haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Die Vermittlungsplattformen von Helpling, insbesondere https://www.helpling.ch/, enthalten auch Links zu anderen Webseiten. Helpling ist nicht für den Inhalt der verlinkten Seiten/Inhalte verantwortlich und übernimmt weder Haftung noch Gewähr für die Richtigkeit der verlinkten Seiten. Auch der Datenschutz auf den verlinkten Seiten ist nicht Inhalt dieser Nutzungsbedingungen.
(4) Helpling haftet nicht für Schäden, die durch Fremdverschulden oder nicht zu vertretende Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Plattformen entstehen (z.B. nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets, UMTS Übertragung).
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Durch Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmen alle Parteien dem elektronischen Rechnungsversand zu.
(2) Dem Kunden stehen die als Zahlungsoptionen angebotenen Zahlungsmittel im Onlineportal als Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die aktuellen Zahlungsmittelgebühren, welche gegebenenfalls von Helpling erhoben werden, sind ebenfalls unter den Zahlungsoptionen ersichtlich und werden im Bestellprozess detailliert ausgewiesen. Helpling hat das Recht, einzelne Zahlungsmittel ohne Begründung generell oder für einzelne Kunden auszuschließen.
(3) Bei Zahlung mittels Kreditkarte erfolgt die Belastung erst nach Abschluss der Reinigungstätigkeit, jedoch wird im Zeitpunkt der Bestellung der Rechnungsbetrag auf der Kreditkarte reserviert. Bei Zahlung mit anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung des Rechnungsbetrages bei der Bestellung.
(4) ) Die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ steht nicht für alle Angebote zur Verfügung und setzt unter anderem eine positive Bonitätsprüfung voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote und nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung über Helpling. Helpling behält sich jedoch das Recht vor, den Zahlungsablauf über einen externen Service Provider abzuwickeln, welcher nach Abschluss des Kaufvertrages die Rechnungsforderung von Helpling übernimmt. Helpling bleibt auch beim Kauf auf Rechnung über einen externen Service Provider zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Durchführung der Dienstleistung, Änderungsanfragen, u.ä.), Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
(5) Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so gerät der Kunde mit Ablauf der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 8% zu bezahlen. Helpling ist berechtigt, pro Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von CHF 30,00 sowie weitere Gebühren, insbesondere die Kosten für ein allfälliges Inkassoverfahren, in Rechnung zu stellen. Weiter kann Helpling künftig die Annahme und Abwicklung von Aufträgen verweigern. Externe Service Provider können die Annahme und Abwicklung von Aufträgen auch in Bezug auf andere Händler verweigern.
(6) Über das Kundenportal von Helpling können im Rahmen der jeweiligen Verfügbarkeit, Gutscheine für den Bezug von Reinigungsdienstleistungen gekauft werden. Gutscheine werden mit einem Gutschein- oder Rabattcode ausgestellt und sind übertragbar (z.B. für Geschenke). Die angebotenen Gutscheine/Rabattcodes sind ab dem Kauf fünf Jahre gültig.
(7) Helpling kann den Kunden im Nutzerkonto ein E-Wallet für die Verwaltung von Gutscheinen oder für Einzahlung auf das Kundenkonto zur Verfügung stellen. Für den Eigenbedarf bezogene Gutscheine werden automatisch dem E-Wallet zugeführt. Jeder Gutschein/Rabattcode, der durch Helpling im E-Wallet des Kunden, per E-Mail oder Briefpost versendet wird, darf nur einmal eingelöst werden. Auf abweichende oder zusätzliche Bestimmungen wird separat hingewiesen. Grundsätzlich behält sich Helpling vor, eine Bestellung zu stornieren bzw. in Rechnung zu stellen, sollte sich ein begründeter Missbrauchsverdacht im Zusammenhang mit der Verwendung von Gutschein- und Rabattcode-Einlösungen vorliegen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
(1) Bei Konsumenten behält sich Helpling das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Ist der Kunde Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich Helpling das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
(2) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Helpling unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(3) Befindet sich der Kunde gegenüber Helpling mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
§ 9 Änderungen der Rahmenvereinbarung
Helpling ist im Falle von triftigen Gründen (z.B. Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktverhältnisse, Erweiterung oder Anpassung des Dienstes) berechtigt, einzelne Klauseln dieser Rahmenvereinbarung in Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Etwaige Änderungen erfolgen nur in dem erforderlichen Umfang. Helpling wird dem Kunden auf die beabsichtigten Änderungen mindestens acht Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail, Fax oder Brief hinweisen und ihm diese zugänglich machen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung schriftlich widerspricht. Die Mitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und die Frist des Widerspruchs sowie auf die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang des Widerspruchs bei Helpling. Bei fristgerechtem Widerspruch haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zu kündigen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame oder durchführbare Bestimmung einzufügen, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich und ideell am nächsten kommt.
(2) Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.
(3) Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte in der Stadt Zürich (Kreis 1) ausschließlich zuständig.